1. Die Dekarbonisierung ist im Markt angekommen
Was lange als politisches Ziel diskutiert wurde, ist im Beschaffungsverhalten längst Realität: 2023 liefen 88 Prozent aller in der Schweiz verkauften Heizungen mit erneuerbarer Energie; Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichten 61 Prozent Marktanteil, Sole-Wasser-Wärmepumpen 21 Prozent.
Im Kanton Zürich zeigt sich dasselbe Bild noch deutlicher: Bei einer Auswertung von 379 Heizungsersatz-Gesuchen entfielen 88,4 Prozent auf Wärmepumpen, 7,3 Prozent auf Fernwärme und 2,9 Prozent auf Holz — nur 1,3 Prozent der Bewilligungen betrafen fossile Systeme. Gleichzeitig bestehen im Kanton weiterhin über 100'000 Öl- und Gasheizungen. Der eigentliche Umbau steht also erst bevor.
Für die Planung heisst das: Niedertemperatur wird zum Normalfall. Wärmeverteilung, Heizflächen und hydraulischer Abgleich rücken ins Zentrum, weil die Effizienz einer Wärmepumpe direkt an der Vorlauftemperatur hängt.
2. MuKEn 2025 — die nächste Regulierungsstufe
Die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren hat die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich am 29. August 2025 verabschiedet. Neu enthalten sind unter anderem Grenzwerte für graue Treibhausgasemissionen bei Neubauten, eine Photovoltaik-Pflicht auf geeigneten Dachflächen bei umfassenden Sanierungen sowie die Vorgabe, dass nach 2050 keine Heizungen mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen.
Wichtig für die Praxis: MuKEn sind Mustervorschriften. Verbindlich werden sie erst mit der Umsetzung im jeweiligen kantonalen Recht — der Zeitpunkt unterscheidet sich also von Kanton zu Kanton. Wer heute plant, sollte die Stossrichtung dennoch antizipieren, weil Gebäude die Übergangsfristen überdauern.
Konkret im Kanton Zürich bereits geltend: Elektro-Widerstandsheizungen und zentrale Elektro-Wassererwärmer müssen bis 2030 saniert werden (§ 45c BBV I, in Kraft seit 1. September 2022).
3. Graue Emissionen rücken in den Fokus
Je effizienter der Betrieb wird, desto stärker fällt ins Gewicht, was die Erstellung gekostet hat — an Energie und Emissionen. Für die Gebäudetechnik bedeutet das eine neue Frage bei jedem Bauteil: Wie viel Material steckt darin, wie lange hält es, und lässt es sich am Ende trennen und verwerten?
Praktische Folgen zeigen sich in der Materialwahl bei Leitungen und Kanälen, in einfacheren, wartbaren Systemen statt maximal ausgereizter Komplexität und darin, dass die Weiternutzung bestehender Verteilnetze an Bedeutung gewinnt.
4. BIM: vom Merkblatt zur internationalen Norm
Ende 2024 wurde das SIA-Merkblatt 2051 «Building Information Modelling (BIM)» zurückgezogen; ebenfalls entfallen sind die Dokumentationen D0270 und D0271 sowie die BIM-Zusatzvereinbarung SIA 1001/11. Massgebend ist heute die internationale Normenreihe SN EN ISO 19650, insbesondere Teil 1 zur Organisation des Informationsmanagements.
Der Wechsel ist mehr als eine formale Umstellung: ISO 19650 denkt vom Informationsbedarf des Auftraggebers her. Damit rückt die Frage in den Vordergrund, welche Daten die Bauherrschaft im Betrieb tatsächlich braucht — statt möglichst detailliert zu modellieren, weil es die Software erlaubt.
5. Die Betriebsphase wird aufgewertet
Lange endete das Interesse an einer Anlage mit der Abnahme. Das ändert sich, weil die Betriebskosten über den Lebenszyklus die Erstellungskosten deutlich übersteigen und weil Betriebsdaten erstmals flächendeckend verfügbar sind.
Energetische Betriebsoptimierung, Monitoring über eine Heizperiode und die systematische Nachjustierung von Regelparametern haben oft das beste Verhältnis von Aufwand zu Wirkung — sie brauchen keinen baulichen Eingriff. Entsprechend verschieben sich Mandate von der reinen Erstellung hin zur Begleitung im Betrieb.
6. Wärmenetze verändern die Standortfrage
Wo ein Wärmeverbund besteht oder geplant ist, verändert sich die Rechnung für einzelne Liegenschaften grundlegend. Im Kanton Zürich gilt ein Wärmenetzanschluss als zulässig, wenn mindestens 70 Prozent der Wärme ohne CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird.
Für Eigentümerschaften heisst das: Die kommunale Energieplanung gehört zwingend in die Variantenprüfung. Ein Anschluss, der in fünf Jahren verfügbar ist, kann die heutige Entscheidung zur Wärmeerzeugung vollständig verändern.
7. Der Engpass ist personell, nicht technisch
Die grösste Bremse für den Umbau des Gebäudeparks ist nicht die Technologie, sondern die verfügbare Planungs- und Installationskapazität. Das hat unmittelbare Konsequenzen für Bauherrschaften: Vorlaufzeiten werden länger, und Projekte, die sauber vorbereitet sind, kommen schneller durch.
Praktisch bedeutet das: früh planen, Entscheidungen bündeln und die Ausschreibung so aufsetzen, dass sie für Unternehmer attraktiv und kalkulierbar ist.
Fazit: Wer die Fristen kennt, plant günstiger
Die spannendste Entwicklung der Schweizer Gebäudetechnik ist unspektakulär: Es geht nicht um neue Geräte, sondern darum, bestehende Gebäude regelkonform, effizient und bezahlbar in die Zukunft zu bringen. Wer die Fristen kennt, Massnahmen bündelt und den Betrieb von Anfang an mitdenkt, spart doppelt.
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