Markt & Regulatorik

Die Zukunft der Gebäudetechnik: Trends, die die Branche verändern

Nicht Gadgets verändern die Gebäudetechnik, sondern Regulatorik, Datenverfügbarkeit und die Ökonomie des Betriebs. Ein nüchterner Blick auf das, was tatsächlich ankommt.

Auf einen Blick

Die Schweizer Gebäudetechnik wird derzeit weniger von neuer Technik als von Regulatorik und Betriebsökonomie getrieben. Die vier wirksamsten Entwicklungen: die faktisch abgeschlossene Umstellung auf erneuerbare Wärmeerzeugung, die MuKEn 2025 mit Vorgaben zu grauen Emissionen und Photovoltaik, die Ablösung des SIA-Merkblatts 2051 durch SN EN ISO 19650 und die Aufwertung der Betriebsphase gegenüber der Erstellung.

  • 2023 liefen 88 % der in der Schweiz verkauften Heizungen mit erneuerbarer Energie
  • MuKEn 2025 wurde am 29. August 2025 verabschiedet — Umsetzung erfolgt kantonal
  • Das SIA-Merkblatt 2051 zu BIM wurde Ende 2024 zurückgezogen; massgebend ist SN EN ISO 19650

1. Die Dekarbonisierung ist im Markt angekommen

Was lange als politisches Ziel diskutiert wurde, ist im Beschaffungsverhalten längst Realität: 2023 liefen 88 Prozent aller in der Schweiz verkauften Heizungen mit erneuerbarer Energie; Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichten 61 Prozent Marktanteil, Sole-Wasser-Wärmepumpen 21 Prozent.

Im Kanton Zürich zeigt sich dasselbe Bild noch deutlicher: Bei einer Auswertung von 379 Heizungsersatz-Gesuchen entfielen 88,4 Prozent auf Wärmepumpen, 7,3 Prozent auf Fernwärme und 2,9 Prozent auf Holz — nur 1,3 Prozent der Bewilligungen betrafen fossile Systeme. Gleichzeitig bestehen im Kanton weiterhin über 100'000 Öl- und Gasheizungen. Der eigentliche Umbau steht also erst bevor.

Für die Planung heisst das: Niedertemperatur wird zum Normalfall. Wärmeverteilung, Heizflächen und hydraulischer Abgleich rücken ins Zentrum, weil die Effizienz einer Wärmepumpe direkt an der Vorlauftemperatur hängt.

2. MuKEn 2025 — die nächste Regulierungsstufe

Die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren hat die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich am 29. August 2025 verabschiedet. Neu enthalten sind unter anderem Grenzwerte für graue Treibhausgasemissionen bei Neubauten, eine Photovoltaik-Pflicht auf geeigneten Dachflächen bei umfassenden Sanierungen sowie die Vorgabe, dass nach 2050 keine Heizungen mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen.

Wichtig für die Praxis: MuKEn sind Mustervorschriften. Verbindlich werden sie erst mit der Umsetzung im jeweiligen kantonalen Recht — der Zeitpunkt unterscheidet sich also von Kanton zu Kanton. Wer heute plant, sollte die Stossrichtung dennoch antizipieren, weil Gebäude die Übergangsfristen überdauern.

Konkret im Kanton Zürich bereits geltend: Elektro-Widerstandsheizungen und zentrale Elektro-Wassererwärmer müssen bis 2030 saniert werden (§ 45c BBV I, in Kraft seit 1. September 2022).

3. Graue Emissionen rücken in den Fokus

Je effizienter der Betrieb wird, desto stärker fällt ins Gewicht, was die Erstellung gekostet hat — an Energie und Emissionen. Für die Gebäudetechnik bedeutet das eine neue Frage bei jedem Bauteil: Wie viel Material steckt darin, wie lange hält es, und lässt es sich am Ende trennen und verwerten?

Praktische Folgen zeigen sich in der Materialwahl bei Leitungen und Kanälen, in einfacheren, wartbaren Systemen statt maximal ausgereizter Komplexität und darin, dass die Weiternutzung bestehender Verteilnetze an Bedeutung gewinnt.

4. BIM: vom Merkblatt zur internationalen Norm

Ende 2024 wurde das SIA-Merkblatt 2051 «Building Information Modelling (BIM)» zurückgezogen; ebenfalls entfallen sind die Dokumentationen D0270 und D0271 sowie die BIM-Zusatzvereinbarung SIA 1001/11. Massgebend ist heute die internationale Normenreihe SN EN ISO 19650, insbesondere Teil 1 zur Organisation des Informationsmanagements.

Der Wechsel ist mehr als eine formale Umstellung: ISO 19650 denkt vom Informationsbedarf des Auftraggebers her. Damit rückt die Frage in den Vordergrund, welche Daten die Bauherrschaft im Betrieb tatsächlich braucht — statt möglichst detailliert zu modellieren, weil es die Software erlaubt.

5. Die Betriebsphase wird aufgewertet

Lange endete das Interesse an einer Anlage mit der Abnahme. Das ändert sich, weil die Betriebskosten über den Lebenszyklus die Erstellungskosten deutlich übersteigen und weil Betriebsdaten erstmals flächendeckend verfügbar sind.

Energetische Betriebsoptimierung, Monitoring über eine Heizperiode und die systematische Nachjustierung von Regelparametern haben oft das beste Verhältnis von Aufwand zu Wirkung — sie brauchen keinen baulichen Eingriff. Entsprechend verschieben sich Mandate von der reinen Erstellung hin zur Begleitung im Betrieb.

6. Wärmenetze verändern die Standortfrage

Wo ein Wärmeverbund besteht oder geplant ist, verändert sich die Rechnung für einzelne Liegenschaften grundlegend. Im Kanton Zürich gilt ein Wärmenetzanschluss als zulässig, wenn mindestens 70 Prozent der Wärme ohne CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird.

Für Eigentümerschaften heisst das: Die kommunale Energieplanung gehört zwingend in die Variantenprüfung. Ein Anschluss, der in fünf Jahren verfügbar ist, kann die heutige Entscheidung zur Wärmeerzeugung vollständig verändern.

7. Der Engpass ist personell, nicht technisch

Die grösste Bremse für den Umbau des Gebäudeparks ist nicht die Technologie, sondern die verfügbare Planungs- und Installationskapazität. Das hat unmittelbare Konsequenzen für Bauherrschaften: Vorlaufzeiten werden länger, und Projekte, die sauber vorbereitet sind, kommen schneller durch.

Praktisch bedeutet das: früh planen, Entscheidungen bündeln und die Ausschreibung so aufsetzen, dass sie für Unternehmer attraktiv und kalkulierbar ist.

Fazit: Wer die Fristen kennt, plant günstiger

Die spannendste Entwicklung der Schweizer Gebäudetechnik ist unspektakulär: Es geht nicht um neue Geräte, sondern darum, bestehende Gebäude regelkonform, effizient und bezahlbar in die Zukunft zu bringen. Wer die Fristen kennt, Massnahmen bündelt und den Betrieb von Anfang an mitdenkt, spart doppelt.

Sie möchten wissen, was das für Ihre Liegenschaft bedeutet? Zur Energieberatung oder direkt Kontakt aufnehmen.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema

Ab wann sind fossile Heizungen in der Schweiz verboten?

Ein generelles landesweites Verbot mit einem einzigen Stichdatum gibt es nicht. Die MuKEn 2025 sehen vor, dass nach 2050 verbleibende Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen; verbindlich wird dies mit der Umsetzung im kantonalen Recht. Bereits heute gelten in vielen Kantonen — so auch in Zürich — strenge Anforderungen beim Ersatz eines Wärmeerzeugers.

Was bedeutet Netto-Null für Gebäudeeigentümer?

Die Schweiz hat sich auf netto null Treibhausgasemissionen bis 2050 und eine Halbierung bis 2030 gegenüber 1990 verpflichtet. Der Kanton Zürich strebt netto null bis 2040 an, spätestens aber bis 2050. Für Eigentümerschaften heisst das konkret, dass die Wärmeerzeugung im Laufe der nächsten Ersatzzyklen ohnehin umgestellt wird — wer das einplant, vermeidet Investitionen, die danach nochmals angefasst werden müssen.

Ist Photovoltaik für die Gebäudetechnik relevant?

Zunehmend ja. Die MuKEn 2025 sehen eine Photovoltaik-Pflicht auf geeigneten Dachflächen bei umfassenden Sanierungen vor. Gebäudetechnisch wird damit die Abstimmung zwischen Stromerzeugung, Wärmepumpenbetrieb und Speicherbewirtschaftung zum Planungsthema — der Eigenverbrauch steigt deutlich, wenn Erzeugung und Wärmeerzeugung aufeinander abgestimmt sind.

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