Beratung für Bauherrschaften
Wir stehen Ihnen bei jedem Schritt Ihres Bauprojekts zur Seite — von der Wahl der optimalen Wärmeerzeugung bis zur Apparatewahl. Damit Sie entscheiden können, statt raten zu müssen.
Auf einen Blick
Die Bauherrenberatung von 38 Grad Gebäudetechnik unterstützt Bauherrschaften bei allen gebäudetechnischen Entscheidungen eines Bauprojekts: Wahl des Wärmeerzeugungssystems, Variantenvergleich mit Investitions- und Betriebskosten, Apparate- und Systemwahl sowie die Einhaltung der energierechtlichen Vorgaben des Kantons Zürich.
- Typische Auslöser: Heizungsersatz, Sanierungsentscheid, Neubauprojekt, Liegenschaftskauf, behördliche Auflage
- Ergebnis: Variantenvergleich mit Lebenszykluskosten, Empfehlung und Umsetzungsfahrplan
- Rechtsrahmen: Energiegesetz Kanton Zürich, Besondere Bauverordnung I, MuKEn
Ein Bauprojekt besteht aus Entscheidungen
Wir verstehen, dass ein Bauprojekt viele Entscheidungen erfordert und eine Vielzahl von Herausforderungen mit sich bringt.
Die Wahl der richtigen Wärmeerzeugung ist entscheidend für Komfort, Betriebskosten und Effizienz Ihres Gebäudes — und sie ist heute untrennbar mit dem Energierecht verbunden. Im Kanton Zürich müssen beim Ersatz eines Wärmeerzeugers erneuerbare Energien eingesetzt werden, sofern dies technisch möglich ist und über den Lebenszyklus höchstens fünf Prozent Mehrkosten verursacht.
Die Vielfalt an Geräten und Apparaturen auf dem Markt kann überwältigend sein. Wir ordnen die Optionen nach den Kriterien, die für Ihr Objekt wirklich zählen: Platzverhältnisse, Lärmschutz, Vorlauftemperatur der bestehenden Wärmeverteilung, Gewässerschutz, Bewilligungsfähigkeit und die Frage, was in zwanzig Jahren noch wartbar ist.
Am Ende steht kein Katalog, sondern eine Empfehlung — begründet, mit Zahlen hinterlegt und so formuliert, dass Sie sie in einer Eigentümerversammlung oder einem Verwaltungsrat vertreten können.
Was wir konkret liefern
Variantenvergleich mit Lebenszykluskosten
Luft-Wasser-Wärmepumpe, Erdsonde, Grundwasser, Fernwärme oder Holz — gegenübergestellt mit Investition, Betriebskosten, CO₂-Bilanz und Bewilligungsaufwand.
Wärmeerzeugung und Systemwahl
Auslegung des Erzeugerkonzepts inklusive Speicher, Warmwasserstrategie, Vorlauftemperaturen und Anpassungsbedarf der bestehenden Wärmeverteilung.
Apparate- und Fabrikatswahl
Neutrale Beurteilung von Geräten und Komponenten nach Leistung, Schall, Wartbarkeit, Ersatzteilversorgung und Lebensdauer — herstellerunabhängig.
Fördermittel und Bewilligungen
Prüfung der aktuellen Förderbeiträge, Vorbereitung von Melde- und Bewilligungsverfahren, Lärmschutznachweis bei Luft-Wasser-Wärmepumpen.
Terminfahrplan und Etappierung
Realistische Planung von Vorlaufzeiten, Lieferfristen und Bauablauf — besonders wichtig bei bewohnten Liegenschaften und beim Heizungsersatz vor der Heizperiode.
Begleitung in Gremien
Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen für Stockwerkeigentümerversammlungen, Stiftungs- und Verwaltungsräte — verständlich und entscheidungsreif.
Warum uns wählen?
Umfassende Beratung
Wir betrachten nicht nur die Anlage, sondern das ganze System aus Gebäude, Nutzung, Recht und Wirtschaftlichkeit.
Technische Expertise
Ingenieurwissen aus Neubau und Bestand — inklusive der unangenehmen Fragen, die auf der Baustelle sonst zu spät gestellt werden.
Individuelle Betreuung
Eine feste Ansprechperson, die Ihr Objekt kennt. Keine Ticketnummer, kein wechselndes Team.
Häufige Fragen zu Beratung für Bauherrschaft
Darf ich im Kanton Zürich meine Ölheizung noch durch eine neue Ölheizung ersetzen?
Grundsätzlich nein. Nach dem revidierten Energiegesetz des Kantons Zürich müssen beim Ersatz eines Wärmeerzeugers in bestehenden Bauten erneuerbare Energien eingesetzt werden, sofern dies technisch möglich ist und über den Lebenszyklus höchstens 5 % Mehrkosten verursacht. Ist das nachweislich nicht der Fall, bleibt ein fossiles System zulässig — dann müssen aber 10 % des Energieverbrauchs eingespart oder erneuerbar bereitgestellt werden.
Bis wann muss ich meine Elektroheizung ersetzen?
Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen zur Gebäudebeheizung sowie zentrale, ausschliesslich elektrisch betriebene Wassererwärmer müssen im Kanton Zürich bis 2030 saniert werden. Rechtsgrundlage ist § 45c der Besonderen Bauverordnung I, in Kraft seit dem 1. September 2022. Es bestehen definierte Ausnahmen, etwa für Notheizungen, dezentrale Bad- und WC-Beheizung, Anlagen bis 3 kW oder unter 50 m² beheizter Fläche.
Wie hoch sind die Fördergelder für einen Heizungsersatz im Kanton Zürich?
Der Kanton Zürich stellte für das Förderprogramm 2025 rund 61 Millionen Franken bereit. Seit Januar 2025 wurden die Grundbeiträge beim Ersatz fossiler Heizungen um etwa einen Drittel gesenkt, dafür die leistungsabhängigen Beiträge erhöht — Anlagen ab 30 Kilowatt werden stärker gefördert. Beim Ersatz dezentraler elektrischer oder fossiler Heizungen kommt ein Zusatzbeitrag von mindestens 15'000 Franken für die Wärmeverteilung hinzu. Förderbeiträge ändern sich jährlich — wir prüfen den aktuellen Stand für Ihr Objekt.
Braucht eine Wärmepumpe eine Baubewilligung?
Seit dem 1. Januar 2023 können viele Wärmepumpen im Kanton Zürich im vereinfachten Meldeverfahren statt im ordentlichen Bewilligungsverfahren erstellt werden. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen gehört ein Lärmschutznachweis zwingend zu jedem Gesuch. Erdwärmesonden benötigen zusätzlich eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons und fallen nicht unter das Meldeverfahren.
Muss ich vor dem Heizungsersatz zuerst die Gebäudehülle sanieren?
Nicht zwingend — aber die Reihenfolge beeinflusst die Dimensionierung erheblich. Wer zuerst dämmt, braucht anschliessend eine kleinere und günstigere Wärmeerzeugung. Entscheidend ist, dass eine geplante Hüllensanierung bereits in der Heizlastberechnung berücksichtigt wird. Sonst wird die Wärmepumpe überdimensioniert und läuft dauerhaft im ineffizienten Taktbetrieb.
Was leistet eine Machbarkeitsstudie zum Heizungsersatz?
Sie prüft systematisch, welche Wärmeerzeugung an Ihrem Standort tatsächlich möglich ist — Luft-Wasser-Wärmepumpe, Erdsonde, Grundwassernutzung, Fernwärmeanschluss oder Holz. Berücksichtigt werden Platzverhältnisse, Lärmschutz, Gewässerschutz, die bestehende Wärmeverteilung und die erforderlichen Vorlauftemperaturen. Ergebnis ist ein Variantenvergleich mit Investitions- und Betriebskosten.
Lohnt sich ein Fernwärmeanschluss statt einer eigenen Heizung?
Das hängt vom Standort ab. Liegt die Liegenschaft in einem Versorgungsgebiet mit bestehendem oder geplantem Wärmenetz, ist der Anschluss oft die einfachste Lösung. Im Kanton Zürich gilt ein Wärmenetzanschluss als zulässig, wenn mindestens 70 % der Wärme ohne CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird. Die Entscheidung sollte über einen Variantenvergleich mit Lebenszykluskosten fallen, nicht über die Investitionskosten allein.
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